Leistungen
Privatpatienten
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) unter Angaben des Heilmittels, der Anzahl der Behandlungen, sowie Name und Adresse des Patienten.
Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Heilmittelerbringer seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen und der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder ganz oder nur teilweise, vorausgesetzt die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie ist Bestandteil Ihres Vertrages. Die Höhe der Kostenübernahme haben sie zu Vertragsbeginn bei Ihrer Privaten Krankenversicherung selbst gewählt/bestimmt.
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie bei der Beihilfe versicherter Patient sind, für den Differenzbetrag selbst aufkommen müssen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.
Leider sind wir aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingen,- Tarifen und Beihilfevorschriften nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. Fähigkeit eine Aussage zu treffen.
Wir orientieren uns an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und rechnen bei Privatpatienten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten nach unterzeichneter Honorarvereinbarung ab. Die getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht. Die von den Kostenträgern festgesetzten Beträge berühren die Gültigkeit dieser Vereinbarung nicht.
Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie hier.
In letzter Zeit versuchen einige private Krankenversicherungen die Erstattungsbeiträge zu kürzen-, dies oft widerrechtlich mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Wir raten Ihnen, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und auf Ihr gutes Recht zu bestehen. Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenfrei zwischen Ihnen und Ihrer Privaten Krankenversicherung vermitteln soll.
Selbstzahlerleistungen
Fein- und Graphomotorik Schulung für Vor- und Grundschule
Unserer Fein- und Graphomotorik Schulung, richtet sich an GrundschullehrerInnen und ErzieherInnen.
Wir bieten einen ersten Einblick, sowie hilfreiche Tipps und Tricks in die Grafomotorische Entwicklung; wie man den Muskeltonus im Schulalltag fördert, motorische Unruhe positiv beeinflusst und eine Übersicht über Hilfsmittel für eine individuell passende Stifthaltung..
Inhaltliche Schwerpunkte unseres Vortrags:
- Förderung der Schreibmotorik
- Stifthaltung – was sie über Stifthaltung wissen sollten, praktische Hilfsmittel und Anregungen
- Linkshändigkeit – Hilfsmittel und Unterstützungen
- Wie wichtig ist unser Muskeltonus und ein waches Gehirn
Wichtiges auf einen Blick:
- 2–3-stündiger Vortrag inkl. Austausch und Fragen/Fallbeispiele am Ende
- Handout
- Praktische Anregungen/Tipps für Übungsmaterialien und Screening